Der richtige Timer/Wecker für die mündliche Prüfung

Der folgende Beitrag befasst sich mit der Frage, welcher Wecker der Beste für eine mündliche Prüfung bzw. den (Akten)Vortrag ist.

Welcher Wecker eignet sich für die mündliche Prüfung?

Benutze einen Wecker mit einem großen Display und einer digitalen Zeitanzeige, sodass du stets die Zeit im Blick hast. Außerdem sollte der Wecker leicht bedienbar sein und möglichst über einen Aufsteller verfügen, damit du gut aufs Display schauen kannst. Vielleicht hast du einen Küchenwecker der diese Kriterien erfüllt.

1. Smartphone als Wecker nutzen?

Den Wecker deines Smartphones kannst du nicht als Timer benutzen, weil du dein Smartphone während der Prüfung nicht benutzen darfst.

2. Armbanduhr als Zeitanzeige nutzen?

Hiervon würden wir dir abraten, da Armbanduhren in der Regel eine kleinere Zeitanzeige haben und dir die Zeit so nicht direkt „ins Gesicht springt“.

Achtung bei Smartwatches (!) Diese solltest du unbedingt vor der Prüfung ablegen. Wenn du diese trägst, könnte dies Konsequenzen eines Täuschungsversuchs nach sich ziehen.

3. (Tasten-)Ton des Weckers leiser machen

Die meisten Wecker piepen laut, wenn du eine Taste drückst, um die Zeit einzustellen. Dieses kann man „leiser stellen“. Suche hierzu am Gehäuse deines Weckers nach einem kleinen Loch bzw. einem kleinen „Gitter“. Dieses wirst du vermutlich auf der Rückseite des Timers finden.

Wecker leiser machen

Hinter diesem Loch liegt der „Lautsprecher“ deines Weckers. Indem du das Loch mit einem Streifen Klebeband abklebst, wird der Ton gedämpft und der laute Ton beim Drücken der Tasten wird leiser.

Wecker Ton aus

4. Vorsicht! Verwechslungsgefahr

Du solltest deinen Wecker unbedingt individualisieren, z.B. mit einem kleinen Aufkleber versehen. Denn während du deinen Kurzvortrag bearbeitest, musst du ggf. deinen Wecker vor dem Prüfungssaal ablegen. Aus eigener Erfahrung können wir dir berichten, dass viele von uns sich für den gleichen Wecker entschieden hatten. Selbst wenn du dir die Stelle merkst, wo du deinen Wecker abgelegt hast, könnte es sein, dass jemand anderes die Wecker verwechselt.

Natürlich ist es egal, wenn du den gleichen, aber nicht denselben Wecker benutzt. Aber in Stresssituationen wie unmittelbar vor dem Vortrag gilt es jede kleinste Aufregung zu vermeiden.

5. Den Wecker vor dem Vortrag vorbereiten

Bevor du mit deinen Sachen den Prüfungsraum betrittst, solltest du den Wecker bereits eingestellt haben. So kannst du dich zu 100 Prozent auf deinen Vortrag konzentrieren.

6. Lass den Wecker „hoch-“und nicht ablaufen!

Wie kann man den Wecker „hochlaufen“ lassen? Wenn auf dem Wecker nur 00 steht, drückst du einfach auf Start. Dann stoppt der Wecker die Zeit.

Warum solltest du den Wecker überhaupt „hochlaufen“ lassen? Für den hypothetischen Fall, welcher nicht eintreten sollte, aber trotzdem kann, dass du die Zeit um wenige Sekunden überschreitest, könnte es sein, dass du Glück hast und deine Prüfer:innen dich weiterreden lassen. Wenn in dieser Situation dein Wecker nach dem Zeitablauf klingelt, könntest du von der Güte deiner Prüfer:innen dann nicht mehr profitieren. Auch kann es passieren, dass du fertig bist und dann unvermittelt ein störendes Weckerklingeln ertönt. Dies wäre eine Möglichkeit die Laune weniger verständnisvoller Prüfer:innen zu trüben, sodass dies einfach nicht passieren sollte.

7. Noch ein wertvoller Tipp zum Abschluss

Während meiner Prüfung habe ich beobachtet, dass einige Prüfling:innen eigene Buchstützen mitbrachten. Diese Idee war mir vorher gar nicht gekommen, aber klar: gestellt werden zwar die Gesetze, aber diese haben in der Regel nicht den praktischen Ledereinband (siehe hier), der die Buchstütze schon selbst hat. Damit fehlt dir in der mündlichen Prüfung also eine Buchstütze. Du hast Recht, wenn du einwendest, dass man natürlich auch ein anderes Gesetz als Stütze nehmen kann. Aber das kann in der Eile auch eine wacklige Angelegenheit werden und es knallt schon laut, wenn der Schönfelder abrutscht, da drehen sich dann in der mündlichen Prüfung schon einmal alle zu dir um.

Die Lösung? Leihe dir von deinen Freund:innen einfach Stützen aus, falls du keine hast oder bringe deine eigenen mit. Als weitere Option kommt natürlich noch ein Kauf (z.B. dieser Buchstützen) in Betracht.

8. Fazit

Nein, deine mündliche Prüfung wird nicht besser, nur weil du den optimalen Timer benutzt. Der beste Wecker für die mündlichen Prüfung sorgt aber dafür, dass du einen Faktor weniger hast, um den du dir Gedanken machen musst.

Timing ist beim Aktenvortrag ein wesentliches Element, daher solltest du an jeder Stelle deines Vortrags wissen, wie es um die Zeit steht. Dies ist einfacher, wenn du die Zeit über den Augenwinkel ablesen kannst. Wir empfehlen dir übrigens diesen Wecker. Er ist günstig, erfüllt die oben genannten Kriterien und eignet sich nach der mündlichen Prüfung noch als Küchenwecker, weil er sich mit einem Magneten am Kühlschrank befestigen lässt. Auch haben wir ihn für unsere eigene mündliche Prüfung verwendet. Einziger Wehmutstropfen: Er ist so beliebt, dass man wirklich aufpassen muss, ihn nicht mit dem Wecker von jemand anderes zu verwechseln.

Viel Erfolg bei deiner mündlichen Prüfung!

PS: Auszug aus den Weisungen für den Aktenvortrag in NRW ab dem 22.02.2018:

Abrufbar unter: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/landesjustizpruefungsamt/2_jur_staatspr/mdl_pruefung/weisungen_aktenvortrag_ab-dem-22_02_2018/index.php (Stand: 24.11.2020)

Weitere Hilfsmittel, wie beschriftete oder bedruckte Aufkleber oder selbstklebende Zettel, persönliche Aufzeichnungen, Taschenrechner, elektronische Datenverarbeitungsgeräte, Smartwatches, Mobiltelefone sowie ähnliche Kommunikationsgeräte und Speichermedien, sind nicht erlaubt. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot drohen prüfungsrechtliche Konsequenzen.

Gewöhnliche Armbanduhren und geräuschlos funktionierende Tischuhren, die lediglich zur Anzeige der Zeit und des Datums geeignet sind und über keine weiteren elektronischen Funktionalitäten oder eine Alarmfunktion verfügen, dürfen in den Vorbereitungsraum mitgenommen, aber während der Vorbereitungszeit nicht getragen oder sonst am Körper mit sich geführt werden. Sofern eine solche Uhr mitgebracht wird, ist sie beim Erreichen des Arbeitsplatzes im Vorbereitungsraum und bis zum Ende Ihrer Vorbereitungszeit für die Aufsicht gut sichtbar auf dem Tisch des Arbeitsplatzes abzulegen. Es ist nicht gestattet, die Uhr für die Dauer von Toilettengängen oder von ggf. bewilligten Nachteilsausgleichsmaßnahmen wieder aufzunehmen. Das Mitbringen und Ablegen einer Armbanduhr oder einer Tischuhr gemäß vorstehender Weisung geschieht auf eigene Gefahr; das Landesjustizprüfungsamt übernimmt (außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter) keine Haftung für einen Verlust oder die Beschädigung von Armbanduhren oder Tischuhren.

PS: Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat wären wir dir sehr verbunden, wenn du für unsere Review-Plattform eine Review erstellen könntest, z.B. zu einem Skript oder Lehrbuch, einem Repetitorium oder Seminar oder zu einer Station bzw. einem Praktikum. Dies geht schnell und unkompliziert über dieses Formular und hilft nicht nur anderen Jurist:innen wie dir, sondern wird uns langfristig auch ermöglichen noch mehr qualitativ hochwertige Beiträge für dich und deine Mitstreiter:innen zu erstellen. Vielen Dank!

Hier gehts zurück zur Startseite.