Erlaubte Hilfsmittel im Staatsexamen (Gesetze & Kommentare)

Im Nachfolgenden erfährst du, welche Gesetze und Kommentare für dein erstes oder zweites juristisches Staatsexamen erlaubt sind. In dem Inhaltsverzeichnis kannst du auf dein Bundesland klicken, um direkt zu den für dich relevanten Informationen zu gelangen. Weitere Informationen, z.B., ob du einen Taschenrechner oder Kalender benutzen darfst, bekommst du, indem du auf die jeweilige Quelle klickst.

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Haftungsausschluss:

Natürlich haben wir die Informationen nach bestem Gewissen zusammengestellt und kontrolliert. Wir übernehmen aber keine Haftung dafür, dass wir einen Fehler gemacht haben. Hierfür haben wir euch die jeweilige Quelle angegeben.

Erstes Examen (Gesetze)

1. Baden-Württemberg

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2. Bayern

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3. Berlin

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4. Brandenburg

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5. Bremen

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6. Hamburg

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7. Hessen

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8. Mecklenburg-Vorpommern

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9. Niedersachsen

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10. Nordrhein-Westfalen

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11. Rheinland-Pfalz

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12. Saarland

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13. Sachsen

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14. Sachsen-Anhalt

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15. Schleswig-Holstein

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16. Thüringen

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Zweites Examen (Gesetze & Kommentare)

1. Baden-Württemberg

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2. Bayern

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3. Berlin

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4. Brandenburg

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5. Bremen

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6. Hamburg

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7. Hessen

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8. Mecklenburg-Vorpommern

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9. Niedersachsen

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10. Nordrhein-Westfalen

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11. Rheinland-Pfalz

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12. Saarland

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13. Sachsen

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14. Sachsen-Anhalt

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15. Schleswig-Holstein

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16. Thüringen

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