Wie schreibt man bessere (Jura) Klausuren?

Bessere Klausuren schreiben

Was musst du machen, um bessere Juraklausuren zu schreiben?

Wie so oft kommt hier die bei uns Jurist:innen sehr beliebte und stets passende Antwort: es kommt darauf an!

Und wir verraten dir kein Geheimnis, wenn wir dir hier mitteilen, dass es darauf ankommt, wo deine „Schwachstellen“ liegen. Die meisten von uns haben in irgendeinem Bereich Schwachstellen: ob es ein Zeitproblem ist, ob wir zu oberflächlich argumentieren, Probleme übersehen, die Liste könnte jetzt hier sehr lang werden. Aber feststeht: wer ausreichende Kenntnisse im materiellen/prozessualen Recht hat und diese Kenntnisse in der geforderten Zeit in der richtigen Form aufschreiben kann, wird voraussichtlich eine erfolgreiche Klausur schreiben.

Der nachfolgende Beitrag soll eine Art Anleitung sein, wie du dich mithilfe von Übungsklausuren sukzessive steigern kannst. Im Vordergrund steht hier die Klausurauswertung mithilfe eines Klausurenbuchs. Ein solches kannst du hier kaufen oder hier kostenlos zum Ausdrucken herunterladen.

Beim Lesen des Beitrags wirst du erkennen, dass dieser an Examenskandidat:innen gerichtet ist. Alle Inhalte lassen sich jedoch auf Semesterabschluss oder Schwerpunktsklausuren übertragen.

Wie lernst du also am meisten aus Klausuren?

I. Die richtigen Klausurbedingungen

Schreibe die Klausur unter Klausurbedingungen! Das heißt innerhalb von fünf Stunden (ohne Mittagspause), ohne Hilfsmittel und ungestört. Nimm die Klausuren ernst!

Im Ausnahmefall ist natürlich besser, eine Klausur nicht unter Examensbedingungen zu schreiben, als gar keine Klausur zu schreiben. Notiere dir aber dann unbedingt, dass du die Examensbedingungen nicht eingehalten hast, damit du deine Note am Ende richtig einordnen kannst.

Wenn du an einer Stelle nicht weiterkommst, gib die Klausur nicht direkt auf! Versuche dich in die Examenssituation hineinzuversetzen: wie würdest du das Problem dann lösen? Das Problem zu übergehen ist dann keine Option mehr. Je häufiger du in so eine Situation kommst, desto besser wirst du im Ernstfall mit völlig unbekannten Problemen umgehen können. Denn dann kennst du die Situation schon und kannst Ruhe bewahren. Übrigens ist es ganz normal und Ziel der Klausurenersteller:innen, dass du die Klausurprobleme nicht kennst.

Für den Fall, dass du keine Argumente „griffbereit“ hast, hat Thorsten Kaiser von den Kaiserseminaren (primär für das ZivilR) einen genialen Tipp: bediene dich an WURST bzw. WURSCHT als allgemeines Argumentationsschema:

Wertung/Wortlaut
Umgehungsgefahr
Risikosphäre
Schutzbedürftigkeit
Treu und Glauben

Inwiefern sprechen die einzelnen Punkte für oder gegen die eine oder andere Ansicht?

Schäme dich nicht, der:dem Korrektor:in eine (vom Gefühl her) schlechte Klausur einzureichen. Du bezahlst sie:ihn dafür. Gute Korrektor:innen belohnen stimmige Argumentationen, selbst dann, wenn sie an der Lösungsskizze vorbeigehen, aber trotzdem das Problem nachvollziehbar und vertretbar behandeln.

Tipp für das 2. Examen: Hier solltest du ältere Übungsklausuren (ca. vor 2018) innerhalb von maximal 4,5 Stunden schreiben, da der Umfang der aktuellen Klausuren erheblich größer geworden ist. Die alten AG-Klausuren entsprechen häufig leider nicht dem, was dich im Examen tatsächlich erwartet.

Wenn du dir die Klausur selber aussuchen kannst und nicht an einem kontinuierlichen Klausurenkurs teilnimmst, wähle die Klausuren überlegt aus. Musst du eher die (statistisch im Examen häufigeren) Standardkonstellationen wie KaufR etc. trainieren oder solltest du dich mal mit „Exoten“ beschäftigen? Aber ACHTUNG: das Schreiben einer ausgewählten Klausur entspricht nicht den Examensbedingungen. Bei der Auswertung deines Klausurergebnisses musst du dies berücksichtigen.

II. Während der Klausur

Wenn sich während der Klausur Fragen stellen, ob du etwas in der Art schreiben kannst, wie du es machen möchtest oder bzgl. einer Formalie unsicher bist. Notiere dir diese Fragen sofort an der dafür vorgesehenen Stelle im Klausurenbuch! Denn wenn du trotz Unsicherheit auf dem richtigen Weg bist, wirst du darauf mangels Fehler nicht durch die Korrektur aufmerksam gemacht und bis zur Rückgabe der Klausur hast du diese Frage wieder vergessen und wirst sie dir in der nächsten Klausur erneut stellen.

Wenn du hinsichtlich Aufbaufragen oder anderer Probleme (auch mit Improvisation) absolut nicht weiterweißt und die Klausur deshalb nicht richtig lösen kannst, benutze Hilfsmittel. Du wirst die so nach dem „learning by doing-Prinzip“ erlernten Inhalte besser behalten. Dies rechtfertigt ein Abweichen von den Klausurbedingungen. Aber notiere dir dies auch in deinem Klausurenbuch, damit du einerseits das Thema besser verinnerlichst, andererseits aber auch dein Ergebnis der Klausur realistisch einschätzen kannst.

III. Unmittelbar nach der Klausur

Notiere dir, wo deine größten Schwierigkeiten bei der Bearbeitung der Klausur lagen und kategorisiere die Klausur kurz. Nutze hierfür die entsprechenden Felder im Klausurenbuch. Schreibe auf, ob du die Klausurbedingungen gewahrt hast oder wie du von diesen abgewichen bist. Dies ist wichtig, damit du deine Fähigkeiten später einschätzen und deine Entwicklung nachverfolgen kannst.

IV. Nacharbeit

Lese so schnell wie möglich die Lösung der Klausur. Manche Klausurenkurse bieten dir die Übersendung der Lösung an, bevor die Klausur korrigiert wird. Nutze dies unbedingt! Denn so ersparst du es dir, dich für die Nacharbeit nochmal aufwendig in den Sachverhalt einzuarbeiten. Dies kostet unnötige Zeit, die du deutlich besser in Freizeit investieren könntest.

1. Einarbeitung in den Sachverhalt

Bevor du die Lösung liest, musst du wieder im Fall drin sein. Sonst kannst du die Lösung nicht vollständig verinnerlichen oder verstehst diese nicht und musst dann trotzdem hinterher den Sachverhalt nochmal lesen. Im ersten Examen sind die Sachverhalte kurz genug, um sie nochmal zu lesen. Im zweiten Examen hilft das Lesen des eigenen Tatbestandes oder der Sachverhaltsskizze, sofern du diese/n angefertigt hast.

Lese deine Notizen, die du direkt nach der Klausur aufgeschrieben hast, damit du weißt, worauf du bei der Nacharbeit genau achten musst.

2. Teilnahme an der Besprechung

Wenn du die Möglichkeit hast, an einer Klausurbesprechung teilzunehmen, mach das! Außer die:der Dozent:in ist so grottenschlecht, dass eine Teilnahme reine Zeitverschwendung wäre. Ansonsten profitierst du von den Fragen der anderen und einer Beleuchtung des Falles aus einer anderen Perspektive. Außerdem kannst du eigene Fragen stellen.

3. Korrektur durcharbeiten

Schaue dir alle Randbemerkungen und Notizen der Korrektorin:des Korrektors an. Scheue keinen Aufwand und frage nach, falls dir etwas unklar ist. Notiere deine Fehler im Klausurenbuch. Notiere auch, was du gut gemacht hast.

4. Lesen der Lösung

Lese die Lösung gründlich! Wenn du Teile der Lösung nicht verstehst, mache alles, damit du sie verstehst. D.h. lese das Problem im Zweifel nochmal in einem Skript/Lehrbuch/Kommentar nach oder tausche dich mit deinen Kolleg:innen aus. Gib dich auf keinen Fall damit zufrieden, selbst nur die kleinste Kleinigkeit nicht verstanden zu haben!

5. Vergleichen der Musterlösung mit deiner Lösung

Manchmal werden aus der Korrektur selbst nicht alle Fehler deutlich. Manchmal steht hinter deiner Argumentation zwar ein Haken. Aber deine Argumentation besteht nur aus zwei bis drei Sätzen, während die Argumentation der Lösungsskizze über zwei Seiten geht. An anderer Stelle wird dir dann vielleicht auffallen, dass du mehrere Seiten zu einem Problem geschrieben hast, welches die Lösungsskizze mit einem Satz abgehandelt hat. Hier mag dein Ergebnis richtig sein, aber es wird deutlich, dass du den Schwerpunkt falsch gesetzt hast.

Analysiere genau, worin sich die Lösungsskizze von deiner Lösung unterscheidet. Schreibst du z.B. genauso viele Obersätze wie die Lösung?

Bei all dem solltest du aber nie vergessen, dass der Umfang der meisten Musterlösungen kaum erreichbar ist.

6. Notiere deine Ergebnisse in deinem Klausurenbuch

Notiere stichpunktartig, was du falsch gemacht hast, z.B.

„Gewerbe falsch definiert“ „Vollrausch nicht geprüft“, „Obersätze fehlen“ oder „Schwerpunkte falsch gesetzt“, usw.

Auch Kommentare der Korrektor:innen wie „Schrift unleserlich“ usw. solltest du auswerten und an entsprechender Stelle in deinem Klausurenbuch notieren.

Es mag vorkommen, dass manche Anmerkungen subjektiv nicht stimmen oder auch sehr provokant sind. Im Zweifelsfall gibt es unter den Korrektor:innen der Klausurenkurse aber genau so viele „unfaire“ Korrektor:innen wie im Staatsexamen. Stelle dich also darauf ein, dass manche Korrektor:innen sich an der kleinsten Kleinigkeit aufhängen. Lerne keine Angriffsfläche zu bieten!

V. Was lernst du aus der Lösung/Prüfervermerk?

Es ergibt weniger Sinn, jedes einzelne Problem des Falles zusammenzufassen und danach ständig zu wiederholen, denn einerseits gibt es zu viele Fälle und andererseits geht es im Examen primär nicht um die reine Wiedergabe von Wissen.

Lerne also so wenig wie möglich auswendig. Das gilt vor allem für das 2. Examen.

Klar, für das 1. Examen musst du schon einiges (mehr oder weniger) auswendiglernen, aber auch hier musst du die Prioritäten richtig setzen!

Das bedeutet für dich:

1. Grundverständnis

Streitstände, Definitionen und sonstige Details bringen dir nichts, wenn du nicht weißt, wie du die Prüfung aufbauen sollst oder nicht weißt, an welcher Stelle du was prüfst. Vollziehe daher genau nach, warum was wie an welcher Stelle geprüft wurde.

2. Lerne das „Gerüst“

Im öffentlichen Recht musst du ohne groß darüber nachzudenken alle Klage‑/Antragsarten aufbauen und abprüfen können. Hier gibt es leider wenig zu diskutieren. Klar, § 32 BVerfGG kann dabei vernachlässigt werden, aber auch Exoten wie diese Vorschrift solltest du (für das 1. Examen) mal gehört haben. Gleiches gilt für die Prüfung eines Gewährleistungsanspruchs oder die Prüfung eines Versuchs, Fahrlässigkeitsdelikts etc. Wenn du hier also Schwachstellen hast, lies diese im Skript/Lehrbuch noch einmal nach und verinnerliche das Gelesene durch Wiederholung, aber vor allem durch Anwendung.

3. Spezialwissen?

Was besondere Streitfälle oder irgendwelche Entscheidungen von Gerichten angeht, so solltest du hier zunächst das lernen, was regelmäßig abgefragt wird z.B. die Abgrenzung von Raub/räuberischer Erpressung etc. Danach solltest du solche Streitfälle lernen, die fallentscheidend sind, also nicht solche, bei denen das Ergebnis für die Falllösung letztlich egal ist. Spezielle Ansichten zu speziellen Streitständen solltest du aber nur dann auswendig lernen, wenn du darin gut bist oder viel Zeit hast. Die Repetitorien erfreuen sich häufig an Sonderkonstellationen, die jedoch verhältnismäßig selten in Klausuren abgefragt werden und falls doch, nicht fallentscheidend sind.

Und ja, ab und zu es gibt auch Klausuren, in denen musste man das Urteil einfach kennen. Das sind aber Ausnahmen.

Wer nicht jede freie Sekunde ins Lernen investieren kann oder will und dann auch wirklich noch effizient lernt, kann es sich meistens nicht leisten, jede Ausnahme zu kennen, denn dann werden Abstriche bei den Standardkonstellationen gemacht. Wer nicht jedes Argument zum ETBI kennt, wird deswegen nicht groß abgestraft werden. Wenn du aber beim § 80 Abs. 5 VwGOer-Antrag oder bei der Prüfung von Gewährleistungsansprüchen Fehler machst, wiegt dies schon schwerer.

Du musst dich letztlich folgendes Fragen: möchte ich lieber einige Fälle sehr detailliert kennen oder viele dem Grunde nach? Wer extrem diszipliniert ist und sehr effektiv lernt, kann natürlich auch sehr viele Fälle sehr detailliert kennen.

4. Wiederhole und wende an

Die nach den oben genannten Kriterien ausgewählten Inhalte solltest du dir auf Karteikarten oder in anderer Form (am besten Handschriftlich) aufarbeiten. Wiederhole diese am nächsten Tag und danach in regelmäßigen Abständen. Wenn sich die Gelegenheit bietet, wende das neu gelernte Wissen möglichst an, da dies eine der effektivsten Möglichkeiten des Lernens ist.

VI. Sonstiges

Folgende Punkte haben mir persönlich geholfen, sie passen nicht so wirklich in den oberen Teil. Dennoch wollte ich sie dir nicht vorenthalten:

1. Hole dir Inspiration

Genau die Lösungsskizze in qualitativer und quantitativer Hinsicht zu erreichen ist mehr oder weniger unmöglich. Mir hat es jedoch immer sehr geholfen, die Lösung von Leuten zu lesen, die richtig gut sind. Selbst bei den Markierungen im Sachverhalt kann man sich von solchen Leuten etwas abschauen. Wenn du mal so eine Lösung liest, wirst du sofort wissen, was ich meine.

Mir ist klar, dass du nicht immer weißt, wer die guten Noten schreibt und noch viel mehr, dass man nicht einfach zu diesen Leuten gehen und sagen kann: „gib mal deine Klausur, damit ich mir anschauen kann, was du anders als ich machst und weshalb du besser bist.“ Aber vielleicht ergibt sich ja eine Gelegenheit, wenn du die Augen danach offen hältst…

2. Schreiben wie Praktiker:innen

Wenn du wie ein:e Praktiker:in schreibst, wirst du als solche:r wahrgenommen. Dies gilt natürlich nur, solange du keinen Unsinn schreibst. Aber es ist schon so, dass Korrektor:innen dich als kompetenter wahrnehmen werden, wenn du Begriffe aus Urteilen aufgreifst und Argumentationen mit entsprechenden Phrasen einleitest, die immer wieder in Urteilen verwendet werden. Lese hierzu Urteile und achte auf immer wiederkehrende Phrasen. Beispiele für solche Phrasen findest du hier unter der Rubrik unfaire Vorteile.

3. Klausurtaktik

Das Hineinversetzen in die Person, welche die Klausur erstellt hat kann sehr hilfreich sein, aber auch dazu führen, dass du juristisch ungenau wirst oder den Sachverhalt „umformst“. Sei hier also vorsichtig.

Für das zweite Examen bieten die Lösungen der Kaiserseminare-Übungsklausuren sehr gute Anleitungen, was du in klausurtaktischer Hinsicht bereits alles aus dem Sachverhalt entnehmen kannst, z.B. welche Schlüsse du aus Beweiserhebungen ziehen kannst.

Übrigens: laut verschiedener Repetitorien, Professor:innen und Richter:innen brauchst du in 99,99% der Fälle kein Hilfsgutachten. (Aber Achtung: in manchen Bundesländern wie Bayern sind Hilfsgutachten eher üblich.) Wenn du also glaubst ein Hilfsgutachten zu brauchen, hinterfrage deine Lösung zunächst gründlich.

4. Der erste Eindruck zählt

Wenn du bereits auf der ersten Seite keine Obersätze benutzt, Aufbaufehler oder sonstige absolut vermeidbare Fehler machst, vergeigst du den ersten Eindruck des:der Korrektor:in. Die Einsicht in Klausuren hat gezeigt, dass solche Fehler am Anfang der Klausur dazu geführt haben, dass sogar Kleinigkeiten wie fehlende „Ü‑Pünktchen“ angestrichen wurden und jeder weitere Fehler nur noch den (schlechten) Eindruck der:des Korrektor:in bestätigt haben.

Wenn die ersten Seiten frei von solchen Fehlern waren, wurden weitere Fehler hinterher eher verziehen. Denn hier änderte sich die Perspektive: die Fehler wurden dann als Ausnahmen angesehen und weniger schwer gewertet.

Natürlich bleibt es dabei, dass wenn du eine materiell-rechtlich gute Klausur schreibst, auch eine entsprechende Note bekommst. Wenn du aber eine durchschnittliche materiell-rechtliche Leistung erbringst, können solche Kleinigkeiten einen Unterschied machen. Wer also auf Nummer sichergehen will, sollte sich auf den ersten Seiten (besonders viel) Mühe geben.

VII. Fazit

Damit du bessere Klausuren schreiben kannst, musst du erst wissen, was bisher nicht so gut lief. Dies findest du heraus, indem du Klausuren unter echten Bedingungen schreibst und dann genau analysierst, wo deine Schwächen liegen. Dabei solltest du auch reflektieren, was du gut und richtig machst. Nach der Auswertung kannst du an deinen Schwächen arbeiten. Das Prinzip ist einfach: mache keinen Fehler zweimal. Die Umsetzung erfordert viel Zeit, Fleiß und Disziplin.

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