Steuererklärung als Referendar
Wenn du keine Steuererklärung abgibst, schenkst du dem Staat (wahrscheinlich) Geld!

Steuererklärung als Referendar:in

Was können Referendar:innen konkret von der Steuer absetzen? Wir haben eine Art Anleitung (keine Steuerberatung) für die Steuererklärung als Referendar:in erstellt.

In diesem Beitrag gehen wir der Frage nach, was Rechtsreferendar:innen steuerlich geltend machen können. Du bist Lehramtsreferendar:in? Kein Grund hier aufzuhören, denn viele der Posten, die Rechtsreferendar:innen absetzen können, kannst auch du in deiner Steuererklärung angeben, also lies den Beitrag zuende!

Am Ende wirst du wissen wie und wo du z.B. die Kosten für die Kaiserseminare, Kommentare oder auch Semesterbeiträge (falls du noch eingeschrieben bist) absetzen kannst.

Disclaimer:

Dies ist keine steuerliche Beratung, sondern nur ein Bericht darüber, was wir mit bestem Gewissen in unseren Steuererklärungen angegeben haben. Unsere Steuererklärungen sind mit den untenstehenden Angaben positiv beschieden worden. Wenn du eine Steuererklärung abgibst, machst du dies trotzdem eigenverantwortlich, selbst, wenn du dich an unserem Beispiel orientieren solltest.

Vorfrage: Ab wann kannst du eine Steuererklärung einreichen?

Grundsätzlich kannst du deine Steuererklärung für das Jahr einreichen, in dem du deine erste Ausbildung absolviert hast, also z.B. dein erstes Staatsexamen, einen anderen Bachelorabschluss oder z.B. eine käufmännische Ausbildung. Wenn du also im November 2022 dein erstes Staatsexamen bestanden hast (Glückwünsch!), kannst du bereits für das Jahr 2022 eine Steuererklärung einreichen.

Du hast in diesem Jahr aber kein Geld verdient? Trotzdem profitierst du von einer Steuererklärung, nämlich wegen des eines Verlustvortrags. Falls dir das nichts sagt, lies es hier nach.

I. Komfortables Steuerprogramm

Wir haben die Steuererklärung mit dem WISO Steuer-Sparbuch (Tim) und Smartsteuer (Timo) gemacht. Wahrscheinlich kennst und nutzt du eins dieser Programme auch schon. Falls nicht: damit sparten wir im Vergleich zu ELSTER sehr viel Zeit und Rechercheaufwand. Denn viele Daten lassen sich hinterlegen oder automatisch abrufen und das Programm schlägt Posten für die Steuererklärung vor, die in ELSTER nicht erwähnt werden. Die Kosten für das WISO Steuer-Sparbuch von ca. 29,95 € bzw. Smartsteuer von ca. 34,99 € können wir in unserer nächsten Steuererklärung von der Steuer absetzen.

II. Posten, die wir als Referendare von der Steuer absetzten

Hier findest du unsere Angaben. Die Überschrift ist der Punkt unter dem du die Angaben im Steuerprogramm (WISO Steuer-Sparbuch) oder ähnlich bei Elster oder Smartsteuer im Formular angeben kannst.

1. Werbungskosten

(Wenn du wissen willst, was Werbungskosten sind, schaue hier)

a. Wege zwischen deiner Wohnung und deinen Tätigkeitsstätten

Hier haben wir jeden Ort, zu dem wir im Rahmen einer Station gefahren sind, als Tätigkeitsstätte angegeben. Dadurch werden die Strecke von dir zuhause bis zum Gericht, zu deiner Verwaltungsstation, deiner Rechtsanwaltskanzlei etc. berücksichtigt. Wenn du zum Beispiel in deiner Gerichtsbibliothek gelernt hast, kannst du auch diese Strecke angeben.

b. Aufwendungen für Arbeitsmittel

Ebenfalls bei den Werbungskosten haben wir Kosten für Arbeitsmittel angegeben, u.a.:

  • Stifte
  • Klausurenblöcke
  • Klausurenbuch
  • Entscheidungssammlung
  • Tipp-Ex
  • Karteikarten
  • Kommentare sowohl gebraucht gekaufte, als auch gemietete Kommentare (wenn du die Kommentare wiederverkauft hast, dürftest du nur die Differenz zwischen Kauf und Verkaufspreis inkl. Versandkosten absetzen)
  • Lehrbücher & Skripten
  • Zeitschriften (RÜ, JuS etc.)
  • Klausurenkurse
  • Druckerpatrone (Druckkosten für ausgedruckte Klausuren & Unterlagen)
  • weiße Krawatte/Tuch für Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft
  • Laptop/Ipad etc. (Achtung: hier musst du jedoch noch weitere Punkte der Abschreibung beachten, das WISO-Steuerprogramm berücksichtigt solche Punkte automatisch, alternativ bekommst du hier weitere Informationen)

c. Fortbildungskosten

Hier haben wir die Kaiserseminare angegeben. Da die Kaiserseminare wie ein Repetitorium sind, würden wir hier auch Alpmann oder Hemmerseminare angeben.

Besonders interessant ist, dass wir mit jedem Seminar bei einer Abwesenheit von 8 Stunden auch einen Verpflegungsmehraufwand von 14 € pro Tag berücksichtigt bekommen haben.

d. Weitere Werbungskosten

Hierunter fallen verschiedene Ausgaben, bei uns die Folgenden:

  • Kosten für das WISO Steuer-Sparbuch/Smartsteuer (für 2019)
  • Kontoführungsgebühren (Pauschale)
  • Semesterbeitrag für die Uni
  • Bewerbungskosten [jede digitale Bewerbung (also auch für die Stationen) wird pauschal mit 2,50 € berücksichtigt.]

Teile uns hier über das Formular mit, falls du noch weitere Posten abgesetzt hast, die bei uns vielleicht noch fehlen.

2. Sonstige absetzbare Posten

Auch, wenn du die unten genannten Punkte bei Elster alle angeben kannst, empfehlen wir dir trotzdem ein Steuerprogramm für deine Steuererklärung als Referendar:in zu nutzen. Es gibt natürlich noch andere Programm als das von WISO und Smartsteuer. Jedoch konnten wir in diesem Beitrag nicht auf alle Punkte eingehen, weil viele Punkte sehr individuell sind. Diese können z.B. davon abhängen welche Versicherungen du hast, ob du ein Arbeitszimmer nutzt oder du noch andere relevante Ausgaben, wie einen Umzug, hattest. Diese Themen werden von den Steuerprogrammen systematisch und vollständig abgefragt, sodass du damit sichergehst, eine hohe Erstattung zu bekommen. Nur ein:e (gute:r) Steuerberater:in ist noch besser…

PS: Jeder von uns ist von seinem Steuerprogramm überzeugt, die ist vermutlich eine Frage von Gewohnheit, weil wir unser jeweiliges Programm schon mehrere Jahre nutzen. Daher nochmal die größten Vorteile des jeweiligen Programms:

Größter Vorteil des WISO Steuer-Sparbuchs: man scannt mit dem Handy Rechnungen oder Kassenbons und diese werden automatisch an der richtigen Stelle in deiner Steuerklärung erfasst. Mit einer Lizenz des Programms lassen sich mehrere Steuererklärungen anfertigen. Wenn du also nochmal mehr Geld sparen willst, kannst du es dir mit anderen Personen teilen. Hier bekommst du das Programm.

Größter Vorteil von Smartsteuer: sämtliche Daten kannst du online speichern und jederzeit darauf zu greifen. Deine Steuererklärung kannst du somit jederzeit und von überall bequem aus erledigen.

III. Homeoffice während Corona

Mit Corona verbreitete sich das Homehoffice. Folge sind zum Beispiel höhere Strom- und Heizkosten für die Anwesenheit im eigenen Büro/Lernzimmmer. Wie können wir dies steuerlich geltend machen? Das Zauberwort heißt hier Home-Office-Pauschale.

Was bringt dir die Home-Office-Pauschale?

Pro Tag im Home-Office kannst du 5,00 €, aber maximal 600 € (ab 2023 1.000 €) pro Jahr, also 200 Tage (bzw. ab 2023 200 Tage), absetzen. Dabei muss dein Home-Office-Platz keine weiteren Voraussetzungen erfüllen, wie es zum Beispiel der Fall ist, wenn du dein Arbeitszimmer absetzen möchtest. Es macht also keinen Unterschied, ob du deine Akten an deinem Schreibtisch, deinem Couchtisch oder im Bett bearbeitet hast.

Nachweis der Home-Office Tage

Musst du die einzelnen Home-Office-Tage nachweisen? Wie bei allen Werbungskosten musst du auf Nachfrage des Finanzamtes die Home-Office-Tage belegen, wobei hierfür keine bestimmte Form vorgeschrieben ist.

Was ist, wenn du dein Arbeitszimmer schon steuerlich geltend machst?

Wenn du ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer hast, solltest du weiterhin die tatsächlich entstandenen Kosten absetzen, da diese vermutlich höher sein werden.

Berührt die Home-Office-Pauschale das Absetzen von weiteren Arbeitsmitteln?

Deine Büroeinrichtung, Bürobedarf, Lehrbücher und technische Ausstattung darfst du, soweit du die Gegenstände beruflich nutzt auch absetzen. Die verlinkten Steuerprogramme helfen dir hierbei.

Beachte aber, dass die Home-Office-Pauschale auch auf den Werbungskostenpauschbetrag angerechnet wird. In Abhängigkeit der Höhe deiner Werbungskosten kann es daher sein, dass der Pauschbetrag besser als die Angabe aller einzelnen Posten ist und die Home-Office-Pauschale keinen Steuervorteil darstellt. Überschreiten deine Werbekosten, inklusive der Home-Office-Pauschale, den Werbungskostenpauschbetrag nicht, wird dieser zugrundegelegt.

Gilt die Home-Office-Pauschale auch für Studierende?

Auch Studierende können von der Home-Office-Pauschale gebrauchmachen. Voraussetzung ist aber, dass du für den Fall, dass du kein Home-Office gemacht hättest, die Fahrten mit der Pendlerpauschale hättest absetzen können. Auch hier solltest du auf ein Steuerprogramm zurückgreifen, welches dir bei den Einzelheiten hilft, oder die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen.

PS: Bitte erstelle für unsere Review-Plattform eine Review, zum Beispiel zu einem Skript oder Lehrbuch, einem Repetitorium oder Seminar oder zu einer Station bzw. einem Praktikum. Dies geht schnell und unkompliziert über die nachfolgenden Buttons und hilft nicht nur anderen Jurist:innen wie dir, sondern wird uns langfristig auch ermöglichen noch mehr qualitativ hochwertige Beiträge für dich und deine Mitstreiter:innen zu erstellen. Vielen Dank!

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