FAQ: Kommentare im Referendariat (Jura )

Kommentare Jura

Kommentare sind im 2. Examen deine wichtigsten Begleiter. Natürlich kennen wir Kommentare bereits aus dem Jurastudium, insbesondere von den Hausarbeiten oder sogar von der Arbeit als WiMi. Aber die meisten von uns werden dabei auf Online-Kommentare bei Beck-Online, Juris und co. zurückgegriffen haben. Denn diese waren über die Uni/Arbeit kostenlos und sofort verfügbar und durch Funktionen wie die Suche deutlich einfacher und komfortabler nutzbar als „analoge“ Kommentare als Buch. Dies ist im Referendariat anders. Hier stehen dir in den Klausuren offensichtlich nur die von deiner Prüfungsordnung zugelassenen Kommentare als Buchversion zur Verfügung.

Unabhängig vom Umgang mit den Kommentaren stellen sich hier Fragen wie: welche Kommentare brauchst du und ab wann? Brauchst du wirklich neue Kommentare und sollte man für das Examen Kommentare mieten oder kaufen? Außerdem: darfst du die Kommentare markieren, den Text der Kommentare einfach abschreiben und musst du dies durch ein Zitat kennzeichnen? All diese Fragen und viele mehr beantworten wir dir in diesem FAQ.

Wenn du eine Frage hast, die wir hier nicht aufgegriffen haben oder du noch weitere Tipps hast, die hier nicht fehlen dürfen, würden wir uns sehr freuen, wenn du uns hier über unser Kontaktformular eine Nachricht schreibst (dauert nicht mal eine Minute).

Im Inhaltsverzeichnis findest du alle Fragen. Klicke einfach auf die Frage, die dich interessiert:

Q: Welche Kommentare brauche ich?

A: Hier findest du eine Übersicht mit den Kommentaren, die in deinem Bundesland zugelassen sind.

Q: Ab wann brauche ich die Kommentare?

A: Die Kommentare brauchst du direkt zum Beginn der Arbeitsgemeinschaft am Gericht. Denn je länger du mit den Kommentaren arbeitest, desto besser wirst du in den Examensklausuren mit den Kommentaren umgehen können. Spätestens für die erste Klausur brauchst du Kommentare und die erste Klausur kommt im Referendariat schneller als du denkst. Du musst dir (erstmal) aber nicht die aktuellen Auflagen kaufen, Altauflagen reichen erstmal auch. Siehe die nächste Frage.

Q: Sollte ich neue Kommentare kaufen?

A: Nein, dies können wir dir für den Anfang des Referendariats nicht empfehlen. In diesem Artikel sind wir dieser Frage im Detail nachgegangen.

Q: Aber brauche ich für die schriftliche Prüfung nicht neue, absolut aktuelle Kommentare?

A: JA! Aber hier lohnt es sich, diese von einem der hier verglichenen Anbieter auszuleihen. Dies ist günstiger, als wenn du die Kommentare neu kaufst und hinterher wiederverkaufst und erspart dir viel Arbeit. Siehe dazu auch die nächste Frage.

Q: Sollte ich für das schriftliche Examen Kommentare ausleihen/mieten oder kaufen?

A: Kurzfassung: du solltest die Kommentare mieten. Die Gründe hierfür kannst du hier nachlesen.

Q: Wo kann ich die Kommentare und Gesetze für das Examen am besten ausleihen/mieten?

A: Hier gibt es mehrere Möglichkeiten. Die beste Möglichkeit ist, die Kommentare und Gesetze von der Kanzlei in der du als WiMi, Referedar:in arbeitest auszuleihen. Hier zahlst du nichts und kannst dich rechtzeitig vergewissern, dass die Kommentare aktuell und vollständig sowie unmarkiert sind.

Ansonsten kannst du hier prüfen, welcher kommerzielle Anbieter in deinem Bundesland zu deinem Examenstermin am günstigsten ist und die besten Bedingungen bietet.

Q: Wie alt dürfen die gebrauchten Kommentare sein?

A: Hierauf sind wir ebenfalls hier in unserem Artikel über gebrauchte Kommentare eingegangen.

Q: Darf ich meinen Kommentar mit Klebezetteln oder Markierungen versehen?

A: Es kommt darauf an. Nämlich in welchem Bundesland du dein Examen schreibst. Hier findest du die Links zu deiner Prüfungsordnung (klicke auf dein Bundesland und dann auf „Quelle“). In diesem Beitrag erfährst du, welche Vorteile die Klebezettel haben, wenn du sie nach Beginn der Klausur verwendest.

Q: Neue Kommentare und Kommentare von kommerziellen Anbietern brauche ich nicht mehr kontrollieren, weil diese ja keine Fehler haben bzw. diese schon bei der Prüfung entdeckt worden wären, oder?

A: NEIN!!! Du musst jeden Kommentar und jedes Gesetz prüfen, denn selbst fabrikneue Werke waren schon mit Fehlern behaftet. Insbesondere fehlten bei der 2020er Auflage des Meyer-Goßner/ Schmitt bei sehr vielen AG-Kolleg:innen im Inhaltsverzeichnis Seiten. Ursache war eine Produktionsstörung beim Beck-Verlag. Dem kommerziellen Anbieter ist dies nicht aufgefallen und von ca. zehn betroffenen AG-Leuten ist dies nur einer (!) Person vorher aufgefallen. Mach dir also gute Musik an und prüfe alle Seiten so gründlich wie möglich. Am besten ist es, wenn du die Kommentare schon einige Zeit vor den Klausuren hast, dann kannst du mit den Kommentaren lernen und sie so kontrollieren. Das hat auch den Vorteil, dass du den Umgang mit ihnen gewöhnt bist.

Q: Gibt es Kommentarvermietungen, bei denen ich die Kommentare schon einige Zeit von den Klausuren bekomme?

A: Ja, diese gibt es. Hier kannst du es nachlesen.

Q: Warum kostet die Anmietung der Kommentare im Juni und Dezember mehr?

A: Es gibt Bundesländer, in denen finden nur im Juni und Dezember schriftliche Prüfungen statt. Daher ist der Bedarf in diesen Monaten höher und dieser treibt den Preis nach oben.

Q: Darf ich Stellen aus dem Kommentar abschreiben?

A: JA! Das ergibt sogar sehr viel Sinn. Denn im Prüfervermerk stehen häufig auch ganze Passagen aus dem Kommentar. Wenn Korrektor:innen in deiner Klausur nun diese Passagen wiederfinden, wirst du dafür mit Punkten belohnt. Aber Achtung: das Abschreiben von Kommentarstellen kostet Zeit und ergibt nur dann Sinn, wenn die Stelle inhaltlich auch passt. Schreibst du unnötige Stellen ab, so ist dies doppelt ärgerlich. Denn du hast nicht nur Zeit verschwendet, sondern zeigst damit, dass du nicht verstanden hast, wo das Problem im Fall liegt.

Q: Wenn ich die Kommentare gekauft habe, sollte ich die Kommentare nach den schriftlichen Prüfungen behalten oder verkaufen?

A: Du solltest sie grundsätzlich so schnell wie möglich verkaufen, denn so bekommst du mehr Geld im Wiederverkauf. Eine Ausnahme besteht dann, wenn du einen Verbesserungsversuch machen möchtest und du weißt, dass dieser stattfände, bevor neue Auflagen der Kommentare erscheinen.

Q: Sollte ich die Kommentare nach dem 2. Staatsexamen für meinen Einstieg ins Berufsleben aufheben?

A: Es kommt darauf an. Einerseits wirst du kaum in allen Rechtsgebieten arbeiten, sodass ein Teil der Kommentare schon hinfällig ist. Außerdem werden die meisten Arbeitgeber die notwendige Literatur haben, die du brauchst. In der Regel stehen dir ein Beck-Online und ein Juris-Zugang zur Verfügung, sodass du gar nicht mehr Literatur brauchst. Daher empfehlen wir im Zweifel die Kommentare zu verkaufen. Wenn sich der Verkauf der Kommentare nicht lohnt, dann kannst du sie aber auch für deine eigene Bibliothek behalten und nutzen, wenn du mal private Rechtsfragen zu bearbeiten hast.

Q: Welche Kommentare nutzen die Praktiker?

A: In der Praxis werden eigentlich fast alle Kommentare verwendet. Sicherlich werden die Kommentare auf Beck-Online deutlich mehr herangezogen als andere. Sonst gibt es in jedem Rechtsgebiet häufig eine Art Standardkommentar. Im Strafrecht sind der Fischer, StGB und der Meyer-Goßner/Schmitt tatsächlich auch die erste Wahl der Praxis. Im Mietrecht beispielsweise arbeiten die Gerichte viel mit dem Schmidt-Futterer.

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