Klebezettel Post-its im Examen Jura

Old but gold – Klebezettel in Gesetzen & Kommentaren sichern dir in Klausuren Zeit

Dieser unfairer Vorteil fällt wohl in die Kategorie „old but gold“ und hilft vor allem Referendar:innen. Es geht um Klebezettel (Post-Its), die du NACH (!) Beginn der Klausur in deine Kommentare klebst. Was dir das bringt und wie du mit dieser Methode Zeit sparst und dich absichern kannst, erfährst du in diesem Beitrag.

1. Welchen Vorteil bringen Klebezettel in Kommentaren und Gesetzen?

Die Benutzung von Klebezetteln erspart dir Zeit. Denn häufig braucht man eine Norm oder Stelle im Kommentar mehr als einmal in der Klausur. Hier sparst du dir die Zeit jedes Mal erneut die Seite aufzuschlagen.

Im Kommentar kannst du die Post-Its aber auch auf der Seite an die relevante Zeile kleben. Wenn du noch den Kommentar erneut beim Ausschreiben der Lösung öffnest, springen deine Augen sofort zur richtigen Stelle.

Die Post-Its haben aber auch eine Kontrollfunktion. Beim Lösen der Klausur klebst du diese an der entsprechenden Stelle im Kommentar ein. Wenn du dann deine Lösung ausschreibst und mit dem Problem fertig bist, nimmst du den Klebezettel wieder heraus. Wenn du kurz vor Schluss in den Kommentar schaust, sollte kein Klebezettel mehr im Kommentar sein. Wenn doch, kannst du sofort kontrollieren, ob du die Kommentarstelle noch für deine Klausur brauchst oder nicht.

2. Sind Klebezettel in Kommentaren und Gesetzen im Examen überhaupt erlaubt?

Ob es erlaubt ist, Post-Its in Gesetze und Kommentare zu kleben, hängt natürlich von deiner Prüfungsordnung ab. Hier findest du eine Liste mit den erlaubten Hilfsmitteln und den Prüfungsordnungen. Wenn du Zweifel hast, frage beim Prüfungsamt unbedingt nach und bringe den Schriftverkehr im Zweifel zur Klausur mit. Das mag zwar echt kleinlich wirken, verschafft dir aber ein sicheres Gefühl und klärt Zweifel der aufsichtsführenden Person schnell auf.

Beispiel NRW:

Anhand des Beispiels NRW möchte ich erklären, weshalb der Vorteil in die Kategorie unfair fällt.

Zu den Hilfsmitteln führt das Prüfungsamt aus:

„Die Kommentare und Gesetzestexte dürfen Anmerkungen, Unterstreichungen oder ähnliches nicht enthalten. Ebenso ist die vorherige Markierung in den Gesetzessammlungen und Kommentaren durch Aufkleber / Register jeder Art sowie die Verwendung von Registern jeder Art während der Bearbeitung nicht gestattet.
Weitere Hilfsmittel wie beschriftete oder bedruckte Aufkleber/selbstklebende Zettel, persönliche Aufzeichnungen, Taschenrechner, elektronische Datenverarbeitungsgeräte oder Speichermedien, Mobiltelefone oder andere Telekommunikationseinrichtungen dürfen nicht in die Prüfungsräume mitgenommen werden.“

Quelle

Aus diesen Ausführungen wird nicht ganz deutlich, was eigentlich erlaubt ist. Der Wortlaut des zweiten Punktes könnte so zu verstehen sein, dass Aufkleber erlaubt sind, wenn mit diesen nicht vorher das Gesetz/die Kommentare markiert wurden. Das Verbot einer Verwendung während der Bearbeitung bezieht sich nur auf den Teil nach dem „/“, also auf Register.

Gleichzeitig könnten Klebezettel auch wie ein Register verwendet werden und es ist auch irgendwie nicht klar, ob sich das Verbot der Verwendung während der Bearbeitung nur auf Register oder nicht auch auf Aufkleber bezieht.

Auch der dritte Punkt bringt keine Klarheit. Einerseits könnten selbstklebende Zettel generell verboten sein oder eben nur, wenn sie beschriftet sind.

An dieser Stelle könnte man jetzt im Zweifel zur Sicherheit einfach keine Klebezettel verwenden. Es gibt tatsächlich Kolleg:innen, die aus Angst keine Klebezettel verwendet haben.

Wir haben aber beim Prüfungsamt nachgefragt und natürlich sind die Vorschriften so zu verstehen, dass Klebezettel erlaubt sind, wenn diese eben UNBESCHRIEBEN sind und erst NACH Beginn der Klausur in die Gesetze/Kommentare geklebt werden.

Hierzu schrieb uns das Prüfungsamt:

„auf Ihr Schreiben vom 27.05.2020 teile ich Ihnen mit, dass es erlaubt ist, Post-Its in die Gesetze und Kommentare zu kleben.
Dies ist richtigerweise nur während der Klausur erlaubt, nicht vorher.“

E-Mail vom 29.05.2020

Wie du schon erkennst, stellt dies natürlich nur den Stand vom 29.05.2020 dar und im Zweifel musst du nochmal selbst nachfragen.

Beim Examen gilt, es dürfen keine Zweifel bestehe, dass dein Verhalten keinen Täuschungsversuch darstellt!!!

3. Fazit:

Klebezettel in Gesetzen und Kommentaren schenken dir wertvolle Zeit in Klausuren, weil du keine Zeit beim Blättern verschwendest. Außerdem kannst du mithilfe von Post-Its kontrollieren, ob du alle Probleme der Klausur in deine Lösung aufgenommen hast. Kläre aber unbedingt vor deinen Klausuren verbindlich, ob du die Klebezettel auch wirklich nach Klausurbeginn verwenden darfst.

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