Darf man während des juristische Referendariats eingeschrieben sein?

Darf man während des Referendariats eingeschrieben sein?

Darfst du während deines Referendariats eigentlich noch immatrikuliert bleiben oder dich für ein anderes Fach in einer Universität einschreiben?

In einer Uni eingeschrieben zu sein, hat zahlreiche Vorteile. Das Semesterticket wird für viele der größte Vorteil sein, aber auch das Essen in der Mensa während man in der Unibibliothek lernt und dort Services wie Beck-Online etc. nutzt, sprechen dafür, auch während des Referendariats eingeschrieben zu bleiben.

Natürlich bekommen die meisten hier ein Störgefühl. Einerseits gibst du für die meisten Studiengänge bei der Universität an, Vollzeit zu studieren, obwohl du eigentlich Referendar:in bist. und Unterhaltsbeihilfe beziehst. Anderseits musst du dem Landgericht Nebentätigkeiten melden und dazu müsste ja eigentlich auch ein Vollzeitstudium gelten, oder?

Die meisten hoffen, dass Uni und Dienststelle einfach nicht nachfragen und setzen darauf, dass alles schon irgendwie passt. Andere werden es sicherheitshalber lassen und sich nicht in einen NC-freien Studiengang einschreiben bzw. sich exmatrikulieren.

Aber wie sieht es denn nun eigentlich aus, darfst du während des Referendariats gleichzeitig noch eingeschrieben sein?

Vorgaben der Landgerichte bzw. Länder:

Wir haben die Quellen der Angaben verlinkt und die Regelungen für dein Bundesland kurz zusammengefasst. Wir haben gründlich recherchiert, können aber natürlich für die nachfolgenden Informationen keinerlei Gewähr übernehmen. Wenn du sichergehen willst, musst du selbst die Quellen nachvollziehen und ggf. mit deinen Dienststellen sprechen. Sofern du Informationen zu dem Thema hast, kannst du diesen Beitrag gerne kommentieren oder dich über das Formular bei uns melden. Vielen Dank!

Anzeigepflichtiges Zweitstudium:

In nachfolgenden Bundesländern musst du das Studium anzeigen:

  • In Nordrhein-Westfalen besteht eine Anzeigepflicht
  • Im Saarland ist die Aufnahme einer Nebentätigkeit anzeigepflichtig.
  • In Sachsen-Anhalt soll die Nebentätigkeit angezeigt werden.
  • In Schleswig-Holstein muss eine Nebentätigkeit angezeigt werden.
  • Niedersachsen erlaubt die Aufnahme einer Nebentätigkeit (also auch einem Zweitstudium) , sofern dieses einen Monat vor Aufnahme angezeigt wird. Sie kann aber versagt werden, wenn dadurch die Arbeit im Vorbereitungsdienst beeinträchtigt wird
  • In Mecklenburg-Vorpommern muss die Nebentätigkeit angezeigt werden.
  • In Hessen muss das Zweitstudium grundsätzlich vor der Aufnahme des Studiums (also vor Studienbeginn) angezeigt und genehmigt werden.
  • In Hamburg muss die Nebentätigkeit angezeigt werden.
  • In Bayern ist das Zweitstudium anzuzeigen, die weitere Ausübung kann aber auch untersagt werden, wenn das Studium die Ausbildung zu beeinträchtigen droht.
  • In Berlin dürfen Rechtsreferendare und Rechtsreferendarinnen grundsätzlich ein Zweitstudium aufnehmen, dies muss angezeigt werden, bedarf aber keiner Genehmigung.
  • In Brandenburg sind Nebentätigkeiten anzumelden.
  • Nebentätigkeiten sind in Bremen anzumelden.

Genehmigungspflichtiges Zweitstudium:

In nachfolgenden Bundesländern brauchst du eine Genehmigung:

  • In Rheinland-Pfalz ist die Aufnahme eines Zweitstudiums genehmigungspflichtig.
  • Sachsen erlaubt den Rechtsreferendaren nur dann ein Zweitstudium/Nebentätigkeit, wenn sie bisher gute Noten erzielen konnten. Wer Noten unter 6,5 Punkten hat, bekommt meist keine Genehmigung.
  • Wer in Thüringen eine Nebentätigkeit aufnehmen will, muss dies beantragen.
  • In Baden-Württemberg ist ein Zweitstudium genehmigungspflichtig.

Vorgaben der Universitäten:

An den meisten Unis werden Studierende nach Bestehen des ersten Staatsexamens exmatrikuliert. Du wirst also in den meisten Fällen nicht weiter Jura studieren können. (Hierfür musst du allerdings einwilligen, dass das Prüfungsamt der Universität diese Information übermittelt.. 😉 )

Dir bleibt also nur, dich für ein anderes Fach einzuschreiben. Vielleicht hat dich ein bestimmtes anderes Fach schon immer interessiert, sodass du auch inhaltlich davon profitieren kannst, allerdings wirst du dich auch nicht besonders intensiv mit dem Studiengang auseinandersetzen, da dein Fokus auf dem Referendariat liegen wird.

Die Unis kontrollieren nicht, wie intensiv du studierst. In manchen Studiengängen könntest du aber nach einer gewissen Anzahl von Semestern ohne erbrachte Leistungen exmatrikuliert werden, deshalb solltest du dich vorher informieren, welches Studium sich eignet.

Alternativen zur Immatrikulation

Wenn du kein Zweitstudium beginnen kannst oder dir die Aufnahme dessen verweigert wurde, kannst du alternativ auch hier den internationalen Studienausweis beantragen. Damit fallen für dich zwar die hochschulspezifischen Vorteile weg, du bekommst jedoch weiterhin Ermäßigungen und kannst dich als Student:in ausweisen.

Sonstige Einschränkungen (Steuern etc.?)

Wir wissen, dass die Frage, ob du neben dem Referendariat eingeschrieben sein darfst, nicht mit der Klarheit beantwortbar ist, wie wir es uns wünschen würden. Neben den oben bereits genannten Themen, stellen sich auch Fragen bezüglich Steuern, Krankenkasse und Unterhaltsbeihilfe.

Hinsichtlich Fragen zur Krankenversicherung verweisen wir auf diesen Artikel von LTO. Bei der Krankenkasse darfst du aber nicht weiter als Student:in gelten.

Aber da die unterschiedlichen Regelungen der verschiedenen Bundesländer das Thema nicht gerade einfacher machen, solltest du dich hier nochmal selber absichern und ggf. mit deiner Krankenkasse und deiner Referendarstelle sprechen.

Fazit:

Die Frage, ob du als Referendar:in noch eingeschrieben sein darfst, lässt sich nicht einheitlich für jedes Bundesland beantworten. Grundsätzlich ist dies möglich. Orientiere dich an den obigen Ausführungen und lasse diese im Zweifel nochmal bestätigen.

PS: Bitte erstelle für unsere Review-Plattform eine Review, zum Beispiel zu einem Skript oder Lehrbuch, einem Repetitorium oder Seminar oder zu einer Station bzw. einem Praktikum. Dies geht schnell und unkompliziert über die nachfolgenden Buttons und hilft nicht nur anderen Jurist:innen wie dir, sondern wird uns langfristig auch ermöglichen noch mehr qualitativ hochwertige Beiträge für dich und deine Mitstreiter:innen zu erstellen. Vielen Dank!

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